Zum ersten Mal war ich mit dem Thema Beweislast in meiner Rechtsvorlesung im Studium konfrontiert. Die Beweispflicht ist im juristischen eine verzwickt wichtige Geschichte, bezeichnet sie doch, wer nachweisen muss, wie sich das ereignet hat, worum gerade gestritten wird. Immer wieder gibt es in diesem Zusammenhang die Beweislastumkehr.
So wird es genannt, wenn die Partei, die bisher beweisen musste, jetzt nicht mehr beweisen muss. Zum Beispiel ist seit 2002 in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für – sagen wir: einen Staubsauger – nicht mehr sechs Monate, sondern zwei Jahre. Was viele nicht wissen: Wenn das Rohr des Staubsaugers innerhalb der ersten sechs Monaten abbricht, muss der Hersteller nachweisen, dass Sie den Staubsauger fahrlässig falsch eingesetzt haben, etwa um Kieselsteine aus der Beetumrandung abzusaugen. Sind die ersten sechs Monate vorbei, kehrt sich die Beweispflicht um. Ab dann sind Sie dazu verpflichtet dem Hersteller nachzuweisen, dass der Staubsauger immer schon schadhaft war, dass zum Beispiel die Elektronik immer schon gesponnen hat, es allerdings erst nach 12 Monaten zum Defekt gekommen ist.
Warum plagen wir uns an dieser Stelle des Buches denn nun mit Gewährleistungsansprüchen, Beweispflicht und Juristen herum? Weil das Beispiel die große konkrete Wirkung einer faktisch kleinen Umkehr verdeutlicht.
Ich verlange von Unternehmern, dass sie eine Abhängigkeitsumkehr vornehmen, so ähnlich wie die Beweislastumkehr im Juristischen. Wenn wir heute von abhängigem Beschäftigungsverhältnis sprechen, ist klar, wer hier von wem abhängig ist: der Mitarbeiter vom Unternehmen, das Personal von der Firma. Dieses Verhältnis ist sicherlich die denkbar schlechteste Grundvereinbarung, um Sinnkopplung zu befördern, da – wie im achten Kapitel gezeigt – Sinnkopplung nur vom Individuum, vom Menschen selbst hergestellt wird. Abhängige Beschäftigung ist damit systematisiert das genaue Gegenteil von sinngekoppelter Arbeit.
Kehren wir den Wirkmechanismus um, erhalten wir wiederum ein abhängiges Arbeitsverhältnis, wobei jetzt das Unternehmen von der eingebrachten Arbeit der Menschen abhängig ist. Das kann nicht nur so gedacht werden, es entspricht im Verständnis der effizienten und effektiven Nutzung des menschlichen Leistungspotentials sogar jetzt schon der Wirklichkeit. So wird ein ganz anderer Erfolg erst möglich. Nur wer will, kann auch!
Kein Statist am Schreibtisch oder innerlich gekündigter Mensch wird auch nur annähernd sein Leistungspotential in tatsächlicher Leistung umsetzen. Genauso wenig kommt mit der Abhängigkeit arrangiertes Personal auch nur in die Nähe des Grenzbereichs seines Leistungspotentials. Einzig die sinngekoppelten, die beruflich erfüllten Menschen erbringen gelassen, euphorisch sowie bereitwillig das, was wir heute als Höchstleistung bezeichnen würden und nutzen dafür ihr zur Verfügung stehendes Potential. Sie machen sinnhaften Erfolg möglich.
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