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Konsens – Bahnhof – Rechtsstreit

Liebe Leserinnen und Leser,

gestern saß ich im Rahmen eines gemeinsamen Kundentermins mit meinem Kollegen Andreas Zeuch aus dem Beraternetzwerk sinnvoll·wirtschaften zusammen.
Wir waren in einer umtriebigen und gut gefüllten Bahnhofshalle. Ein Ambiente, in dem wir uns fabelhaft austauschen konnten, über allerlei Themen, die uns gerade beschäftigen.
Andreas setzte sich bereits letzte Woche auf seinem Rezensionsblog öffentlich mit der Gemeinwohlökonomie und dem dazugehörigen Buch auseinander. Im Buch wird auf die Methode Systemisches Konsensieren verwiesen, über die wir uns gestern am Bahnhof dann auch unterhielten. Andreas hat dazu hier ebenfalls einen Blogbeitrag geschrieben.

Vorweg: Ich selbst habe die Methode bisher weder moderiert noch daran teilgenommen! Allerdings kenne ich Menschen, die in einer Gruppe diese Entscheidungsmethodik nutzen und mich als Großgruppenmoderator um Rat fragen, wie sie mit ihren gemischten Gefühlen zur Methode umgehen sollen. Zuerst einmal klingt die Idee des Systemischen Konsensierens logisch und sinnvoll. Anstatt sich in ewig währende Diskussionen und Auseinandersetzungen über ein Thema zu verstricken, sucht man nach der Alternative mit dem geringsten Widerstand in der relevanten Gruppe und setzt diese um.
Auf der Webseite des systemischen Konsensierens wird das anhand der Auswahl eines geeigneten Restaurants für ein gemeinsames Abendessen erläutert. Vier Menschen haben vier Vorschläge für mögliche Restaurants. Darunter finden sich

  1. Gut bürgerlich
  2. Chinesisch
  3. Italienisch
  4. Griechisch

In der ersten Runde, in der die vier versuchen einen Einigung aufgrund des klassisch demokratischen Mehrheitsbeschlusses (Griechisch gewinnt hier mit 2 Stimmen) zu fassen , sagt einer den Termin zum Abendessen ab, da er griechisch so gar nicht möchte. Dann konsensiert die Gruppe und kommt zum Ergebnis, dass italienisch, bisher von keinem bevorzugt, den geringsten Widerstand in der Gruppe hat. Schnell ist man sich einig und trifft sich beim Italiener. Klingt gut, doch ist es das auch? Andreas stellt in seinem Blogbeitrag wichtige Fragen, die ich hier ergänzen möchte:

  • Macht die Fragestellung überhaupt Sinn? Im Restaurant-Beispiel viel mir auf: Die eigentliche Entscheidung ist doch „Wollen wir uns mal wieder treffen oder nicht?“. Ginge es den Menschen wirklich um das kulinarische Erlebnis, wäre es so, dass zum Italiener alle absagen würden, denn schließlich hat ihn aus kulinarischen Erwägungen niemand bevorzugt. Andere Entscheidungsmethoden ermöglichen es in ihrem Prozess, tieferliegende Beweggründe, Sinnbezüge, Werte etc. aufzudecken. Das systemische Konsensieren, wie es hier beschrieben wird, sucht eine schnelle Lösung, mit geringem Widerstand.
    Ich empfehle deshalb den AnwenderInnen der Methode die notwendige Grundlagenarbeit vor dem Entscheidungsprozess zu machen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, über die richtige Fragestellung zu entscheiden. Ansonsten ist das Treffen beim Italiener verdorben bevor es anfängt, da sich alle darüber beschweren, wie mittelmäßig das kulinarische Erlebnis ist!
  • Gibt es einen Gruppenzwang? Meiner Arbeit mit Sinnkopplung liegt – neben anderen – dies These zugrunde: Wir entscheiden als Individuen darüber ob etwas für uns Sinn macht oder nicht. Dieser Entscheidung entsprechend bringen wir unser Leistungspotential in die Konsequenz ein.
    Für das Beispiel hieße das: Ginge es wirklich um das kulinarische Erlebnis, ist nach dem systemischen Konsensieren keiner der vier mehr sinnhaft gekoppelt – mehr zu den Zuständen der Sinnkopplung gibt es in diesem Artikel. Sprich: entweder sie gehen aus einem anderen Grund dahin, dann braucht es allerdings den Entscheidungsprozess gar nicht, oder sie haben keinen Grund mehr emotional an das Ereignis gekoppelt zu sein. Die Konsequenzen davon kennen wir alle aus unserem Alltag:

    • Wir laden 15 Menschen zu einem gemeinsamen Essen ein, 10 sagen zu, 6  kommen, die restlichen 4 fehlen kommentarlos.
    • Von den 6-en die kommen, haben 3 noch andere Termine. Se sind nur gekommen um zu sagen, dass sie doch nicht können und gehen nach einem kleinen Umtrunk sofort wieder.

    Auch wenn man sich konsensual auf etwas geeinigt hat, bedeutet das nicht, dass man sinnkoppelt! Systemisches Konsensieren braucht also einen Rahmen, in dem die Gruppe zum gemeinsamen Handeln gezwungen ist. In dem die Verweigerung in letzter Konsequenz den Gruppenausschluss bedeutet. Denn dann kann es eine tiefere Ebene der Sinnkopplung geben, die einen konsensierten Entschluss sinnhaft macht, auch wenn er losgelöst betrachtet für die eine oder den anderen sinnlos ist. Ich mache mit, weil ich die Gruppe und ihre Werte/ Ziele gut finde.
    Ohne diese Voraussetzung sehe ich aus der Perspektive der Sinnkopplung die Gefahr, dass Systemisches Konsensieren einen Entschluss vorgaukelt, der ohne entsprechende Auseinandersetzung in der Gruppe (siehe oben) nur sehr geringen Gruppenbelastungen standhält.

  • Kennen wir das nicht aus dem Rechtsstreit? Hatten Sie schon einmal einen Rechtsstreit? Nicht umsonst sind viele Rechtsanwälte auch zugleich Mediatoren. Bei einem Rechtsstreit ist man aufgrund eines Vertragsverhältnisses dazu gezwungen, sich mit einem anderen Menschen/ einer Institution auseinander zu setzen. Zumeist befinden sich die Parteien in einem Zustand der gegenseitigen Sinnentkopplung. Meisten haben die Parteien sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was rechtens ist, welche Leistungen wie zu erbringen sind etc..
    Ein Mediationsprozess sucht nun die gemeinsamen kleinsten Nenner, auf die man sich einigen kann. Anders ausgedrückt, die Variante mit dem geringsten Widerstand in der Gruppe. Immer wieder gelingt es mit der Suche nach diesem geringsten Widerstand eine Einigung ohne aufwändiges Gerichtsverfahren zu erzielen. Keine Partei ist glücklich, doch für alle wäre die Auseinandersetzung vor Gericht noch schlimmer. Übertragen auf Systemisches Konsensieren bringt mich das zu folgender – zugegebenermaßen provokanten – These:

Ein sinnvoller Rahmen für die erfolgreiche Anwendung des systemischen Konsensierens ist ein Trennungsszenario im Streit.

Wir wollen denken! Gebhard Borck

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Wie Tagesgeldkonten Existenzen retten …

Liebe Leserinnen und Leser,

viele Freiberufler, Selbständige und Kleinstunternehmer mit weniger als 5 Mitarbeitern kennen die folgende Situation:

Heute kamen zwei Hiobsbotschaften, einer vom Finanzamt und einer von der Kammer. Das Finanzamt will am 07. des Monats  2.437,53 Euro Einkommenssteuer und am 15-ten 450 Euro Umsatzsteuer. Die Kammer will ihren jährlichen Beitrag in Höhe von 220 Euro in den nächsten zwei Monaten überwiesen haben. Wenn ich allerdings auf mein Geschäftskonto schaue, herrscht wieder einmal Flaute. Hätte das nicht vor vier Wochen kommen können, da war das Konto gerade gefüllt. Mit Zahlungen in dieser Höhe habe ich einfach nicht gerechnet.
Jetzt muss ich wieder einmal jonglieren. Beim Finanzamt anrufen und um eine Stundung bitten, den Kammerbeitrag bis zur 2. Mahnung einfach offen lassen und dann kommt noch der Kundendienst für das Auto …

Das groteske an dieser Situation ist:

  • Das Geld für die Steuern wurde verdient!
  • Der Kammerbeitrag ist eine lange vorher bekannte Zahlung!

Noch schlimmer ist die Situation, die mir einer meiner Kunden kürzlich geschildert hat. Er betreibt ein Geschäft mit hohem Materialaufwand, sagen wir eine Baufirma. Nur ca. 30% seiner Umsätze sind auch Einnahmen im Sinne von Verdienst. Der Rest geht in Baustoffe, Werkzeuge, Wartung, Miete, Leasing etc unter. Die verbleibenden 30% teilt er sich mit seinen Mitarbeitern, ohne die er seine Leistungen gar nicht umsetzen kann.
Für die meisten Aufträge verlangt er eine Anzahlung bei Beauftragung, um das Material beschaffen zu können und nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. So weit so intelligent. Trotzdem passiert es ihm regelmäßig, dass er, wenn er das Material für den Auftrag wirklich braucht, das Geld schon für etwas anderes ausgegeben hat.
Was passiert hier? Ganz einfach: Wir haben viel Geld auf dem Konto!
Die wenigsten von uns haben laufende Kosten und immer wiederkehrende Aufwände im Blick, die in Rhythmen wie etwa alle 3 Monate oder gar jährlich kommen. Dazu gehören bei mir beispielsweise:

  • Steuern
  • Versicherungen
  • Fachzeitschriften
  • Kfz-Unterhalt und Wartung
  • Steuerberatung und Jahresabschlüsse
  • Internetkosten wie Webhosting
  • Teilnahmen an Seminaren, Messen, Kongressen etc.
  • Materialaufwände für Aufträge (bei mir sind das bspw. Laminierfolien, Toner, Papier, Klebebindungen etc.)
  • usw.

Der zweite – vielleicht noch wichtigere – Impuls: Wenn wir einen hohen Betrag auf unserem ständig genutzten Konto haben, sind wir spendabler.
Dabei steht die Größe der Spendierhosen in Relation zum eigenen Empfinden, was denn nun ein GROSSER Betrag auf dem Konto ist. Manche mögen den spontanen Wochenendtrip in den Süden antreten, andere anstatt des 36“ Fernsehers einen 46“-Apparat kaufen oder die Theatereintrittskarten und den Babysitter am entsprechenden Abend buchen.

All diese Handlungen sollten auf derselben Grundlage stattfinden. Der Betrag auf dem Kontoauszug sollte so real sein wie möglich (Kassentransparenz). Dazu müssen alle oben genannten und gerne vergessenen Beträge raus gerechnet oder noch besser raus genommen werden.

Mein Ratschlag: Besorgen Sie sich ein Tagesgeldkonto. Das gibt es heute bei jeder Bank. Viele bieten sie sogar Gebührenfrei an, insofern man sich für Onlinebanking entscheidet. Die Vorteile:

  • Das Geld wird – wenn auch gering – verzinst
  • Die Beträge sind hoch flexibel und man kann über 100% der Geldsumme jederzeit verfügen
  • Via Onlinebanking kann man sein Geld 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag organisieren
  • Das Geld liegt nicht auf dem aktiv genutzten Konto herum und erweckt dort den Eindruck, man könnte spendabel sein!

Und so geht’s:

Wenn Sie das Tagesgeldkonto angeschafft haben machen Sie sich folgende Routinen zu eigen:

  1. Beim Zahlungseingang großer Rechnungen/ Anzahlungen werden sofort die voraussichtlichen Einkommenssteuern und ggf. notwenige Materialaufwände auf das Tagesgeldkonto überwiesen.
  2. Von jedem Zahlungseingang wird innerhalb der kommenden 2 Tage die Umsatzsteuer direkt und zu 100% auf das Tagesgeldkonto überwiesen.
    Ich weiß, dass Sie nicht die gesamte Umsatzsteuer abführen müssen – doch so schaffen Sie sich ganz unbemerkt einen Puffer ;)!
  3. Einmal oder zweimal pro Monat werden die aufgerechneten monatlichen Rücklagen für die laufenden Kosten (siehe oben) auf das Tagesgeldkonto überwiesen.
  4. Wenn die entsprechenden Zahlungsaufforderungen kommen, werden genau diese oder nach unten abgerundete Beträge vom Tagesgeldkonto zurück gebucht.

Halten Sie sich an diese 4 Schritte – ohne den eigenen Kopf auszuschalten versteht sich – passiert Folgendes:

  • Sie erkennen, ob Ihre Selbständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist oder nicht.
  • Sie ersparen sich den Stress und die Jonglage bei den oft vergessenen und deshalb plötzlich auftretenden Regelausgaben.
  • Ihr aktiver Kontostand entspricht weitesgehend Ihrem Einkommen.
  • Sie haben ständig einen Puffer übrig, mit dem Sie sich alle Jahre oder Halbjahre etwas spendieren können!

Wie man sieht möchte ich keinesfalls, dass wir damit aufhören uns etwas zu gönnen – ich möchte allerdings, dass wir es uns leisten können.

Von ganzem Herzen viel Erfolg in der Selbständigkeit!
Gebhard Borck

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Wie man finanziell sauber kooperiert …

Liebe Leserinnen und Leser,

heute mal ein praktischer Tipp aus dem Themengebiet Kassentransparenz! Kürzlich kam im Gespräch mit einer Kundin das Thema Kooperation auf. Es ging konkret darum, Geld aus einem Auftrag gerecht und transparent zu verteilen. Meine Kundin hatte den Auftrag – ein Inhouse Event – an Land gezogen. Zur Umsetzung beteiligte sie zwei Kooperationspartner. Vom Kunden gab es alles zusammen ein Honorar von EUR 2.500,00 zzgl. MWSt inkl. Spesen. Meine Kundin hatte ihre Kooperationspartner zu deren Tagessatz engagiert:

  • Kooperationspartner 1 EUR 500,00 zzgl. MWSt. und Reisekosten
  • Kooperationspartner 2 EUR 780,00 zzgl. MWSt und Reisekosten

Beide Kooperationspartner hielten am Event einen Vortrag, meine Kundin leitete einen Workshop und alle drei gemeinsam standen am Ende des Tages den Teilnehmern in einer Frage- und Feedbackrunde zu ihren Themen Rede und Antwort. Der Kunde war mit dem Tag sehr zufrieden und meiner Kundin hatte er so viel Spaß gemacht, dass sie daraus eine offene Veranstaltung machen möchte, zu der sie in ihrem Namen einlädt. In den konkreten Überlegungen zu dieser Veranstaltung trafen wir uns. Meine Kundin saß vor einer Tabelle, die sie ein wenig frustrierte. Was im Kundenbeispiel noch nach einem lukrativen Geschäft ausgesehen hatte, entpuppte sich als unternehmerisches Risiko! Doch sehen wir die Tabellen des Kundenauftrags einmal an:

In einer voran gegangenen Kalkulation war transparent geworden, dass meine Kundin einen Stundensatz von mindesten 45,00 EUR erreichen sollte, um ihr Angebot sinnhaft umsetzen zu können. Nicht viel besser wurde es als sie die Kalkulation für ein selbstvermarktetes Format erstellte:

Selbst bei einem verhältnismäßig guten Verkauf von 14 Plätzen, verdient meine Kundin noch immer nicht die 45,00 EUR pro Stunde, die sie für ihren Break Even braucht.

Im Gespräch schlug meine Kundin vor, die Tagessätze der Kooperationspartner herunter zu handeln oder das Catering zu drücken, nur kalte Fingerfood anzubieten und anderes mehr. Ich fragte sie: „Warum machst Du nicht Deine Kasse transparent und lässt die anderen mit entscheiden, ob für alle genug drin ist?“

Sie war gerne dazu bereit, wusste allerdings nicht, wie sie es einfach, übersichtlich und fair darstellen sollte. Ich erläuterte ihr daraufhin eine Verteilungsmatrix, die ich aus einem Buch von Alan Weiss kenne.

Es ist eine schlichte Tabelle, in der ein Gesamtpreis auf unterschiedliche Mitwirkende verteilt wird. Verhandelt wird zuerst nicht über das Geld – das vielleicht noch gar nicht bekannt ist. Verhandelt wird über den Anteil jeder/ jedes Beteiligten am jeweiligen Arbeitsschritt. Alan Weiss unterteilt jedes Projekt in die Bereiche:

  • Akquise – alle Aktivitäten und Aufwände bis zur Unterschrift des Angebots, der Bestellung bzw. des Handschlags oder der ersten Überweisung. Hierzu gehören Pflege des Kontaktnetzwerks, Vertriebs- und Präsentationstermine, Vertriebsunterlagen, Drucksachen, Medien etc.
  • Technologie/ Methode – alle Aktivitäten und Aufwände, die für die Erarbeitung von Methoden, Designs, den Einsatz von Software oder anderen Technologien. Hierzu gehören Methoden- und Softwarelizenzen, anteilig Weiterbildungskosten, Rechercheaufwände, Bücher und Fachzeitschriften etc.
  • Umsetzung – alle Aktivitäten und Aufwände, die direkt für den/ die Kunden erbracht und abgerechnet werden. Hierzu gehören vor Ort Stunden/ Tage, Vorbereitungszeit etc.

Jeder dieser Bereiche erhält am Ende grundsätzlich 1/3 des Gesamthonorars für das Projekt. Diese Verteilung kann natürlich individuell angepasst werden, ich finde sie ist sehr stimmig. In jedem Drittel werden dann die Anteile verhandelt, die jeder Kooperationspartner in diesem Bereich eingebracht hat. So erhält man schnell, fair und transparent eine Verteilung des Honorars auf die Kooperationspartner.

Im folgenden Screencast erläutere ich dieses Vorgehen ausführlich. Das dazugehörige Spreadsheet kann man hier einsehen und herunter laden:

Ich kann diese Methode nur empfehlen. Sie ist schnell, transparent und hilft den Menschen in gemeinsamen Projekten über ihren Beitrag und den damit verbundenen möglichen Verdienst offen und konstruktiv zu sprechen. So funktioniert Kassentransparenz im sinnvollen Wirtschaften ;)!

Grüße
Gebhard

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